Beratung und Gutachten
zu Eltern-Kind-Beziehungen in unserer Praxis
Wir erstellen als neutrale Sachverständige
familienpsychologische Gutachen
für Amtsgerichte und Oberlandesgerichte, aber keine Parteiengutachten,
Obergutachten o.ä. für einzelne Eltern
- Gutachten zum Sorgerecht, Umgangsrecht und
Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Diagnostik und Gutachten zur
Erziehungsfähigkeit
- Gutachten zur Personensorge
- Gutachten bei Vaterschaftstests
- Entwicklungsdiagnostik von Kindern und
Jugendlichen
- Verfahrenbeistandsschaft für Kinder
- Erziehungsberatung in schwierigen Fragen
- Beratung und Mediation der Eltern
- Vermittlung und Begleitung von
Umgangskontakten
In unserer Vorgehensweise und Methodik
wurden besonders die Mindestanforderungen
der Fachverbände an die Qualität von
Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht beachtet.
Unsere
seit 1999 weiterentwickelte Methodik geht aber über übliche
Standards
hinaus:
- Wir nutzen die Methodik der systemischen Familientherapiet, gestützt auf langjährige familienpsychologische Expertise.
- In der Tandem-Besetzung "männlich-weiblich" können wir
Gender-gerecht arbeiten und beide Perspektiven verfolgen.
- Mit unserem systemtheoretischen Verständnis blicken wir
auch auf den familialen und sozialen Kontext, d.h. wir
führen weitere Explorationen
im Umfeld der Familie durch.
- Aus langjährigen Erfahrungen mit Familien mit
Migrationshintergrund beachten wir auch besonders die
(inter-)kulturellen Aspekte von Familienkonflikten.
- Bei jedem einzelnen Auftrag prüfen wir, ob anstelle der
Orientierung auf eine Gerichtsentscheidung doch noch eine
Möglichkeit für eine lösungorientierte Chance besteht.
Dabei haben wir in manchen Fällen schon erstaunlich erfolgreiche
Einigungen begleitet.
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