Arbeitsweise bei
Gutachten-Aufträgen des Familiengerichts
Ich
erstelle als neutraler Sachverständiger familienpsychologische
Gutachten für Amtsgerichte und Oberlandesgerichte
(Familiengutachten, Erziehungsgutachten), aber keine
Parteiengutachten, Obergutachten o.ä. für einzelne Eltern.
Die
Begutachtung erfolgt auf der Grundlage der Familienpsychologie. Dabei
gehe ich aus von einer systemisch ökopsychologischen Theorie. Durch
diese systemische Methodik können unterschiedliche Blickwinkel und
Perspektiven während der Begutachtung berücksichtigt werden, wenn
nötig arbeiten wir im Tandem zu zweit. Die Begutachtung umfasst
differenzierte Untersuchungen, die sich auf die verschiedensten
Lebensbereiche des Kindes und seiner Eltern in Gegenwart und
Vergangenheit und die darin gegebenen Wechselwirkungen, Interaktionen
und Transaktionen beziehen. Dazu sind neben den Untersuchungen mit
den Elternteilen und dem Kind bzw. den Kindern auch Kontaktgespräche
mit Verwandten und Freunden bzw. bisher schon beteiligten Fachleuten
(Ärzten, Pädagogen u.a.) nötig. Bereits in der Planung und
Durchführung wird geprüft, ob im Sinne einer lösungsorientierten
Arbeit eine mit den Eltern gemeinsam gefundene Lösung (bzw. ein
Kompromiss) möglich sein könnte oder ob im Sinne einer
entscheidungsorientierten Strategie dem Gericht eine Empfehlung zur
Entscheidung vorgelegt werden muss.
In dieser Vorgehensweise und
Methodik wurden besonders die Mindestanforderungen der Fachverbände
an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht
beachtet. Diese seit 1999 weiterentwickelte Methodik geht aber über
übliche Standards hinaus:
- Mit dem systemtheoretischen
Verständnis wird auch der familiale und soziale Kontext
berücksichtigt, d.h. es werden weitere Explorationen bzw.
Kontaktgespräche im Umfeld der Familie durchgeführt.
- Aus
langjähriger Erfahrung mit Familien mit Migrationshintergrund
beachte ich auch besonders die (inter-)kulturellen Aspekte von
Familienkonflikten.
- Bei jedem einzelnen Auftrag wird geprüft,
ob anstelle der Orientierung auf eine Gerichtsentscheidung doch noch
eine Möglichkeit für eine lösungorientierte Chance besteht.
Im
Einzelnen kommen folgende Untersuchungs-Verfahren zur Anwendung:
>
Explorationen und teilnehmende Beobachtung,
>
Fragebögen und projektive Verfahren,
>
Kontaktgespräche.
Ein Grundprinzip dieser Arbeit ist es dabei,
erst mit den Eltern die Basisgespräche (in der Regel zwei Termine)
durchzuführen und erst dann mit den Kontaktgesprächen zu beginnen.
Die Untersuchungen werden in meiner Praxis, einzelne Termine aber
auch gezielt im jeweiligen Haushalt der Eltern oder auch in anderen
den Kindern vertrauten Umgebungen durchgeführt. Dadurch wird es
möglich, ein der familiären Lebenssituation entsprechendes
ganzheitliches Bild über die Situation des Kindes bzw. der Kinder zu
gewinnen. Über Zwischenergebnisse kann keine Auskunft erteilt
werden, weil erst nach Abschluss aller nötigen Termine eine
verantwortliche Einschätzung möglich ist. Vor Abschluss des
Gutachtens werden mit den Eltern die Hauptergebnisse und unsere
Empfehlungen besprochen. Daraus ergibt sich in der Regel folgendes
Vorgehen in vier Stufen:
1. Erstgespräch mit Eltern (und
Kindern),
2. je zwei separate Basistermine zur
Exploration/Untersuchung der Eltern und Kinder,
3.
Kontaktgespräche (nach Art und Zahl jeweils sehr verschieden),
4.
Abschlussgespräch mit den Eltern (gemeinsam oder separat).
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